Tarifbestimmung und Beförderungsbedingungen

Auszug aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen

Chipkarte - Pfandgebühr 3 € für wiederaufladbare Chipkarte - Rückzahlung bei Rückgabe.

Skipässe sind nicht übertragbar (ausgenommen Punktekarten) und auf Verlangen dem Liftpersonal vorzuzeigen.

Bei Verlust gibt es keinen Ersatz.

Saisonskipässe gelten bis zum Ende der jeweiligen Skisaison.

Hinweis-, Verbots- und Sperrtafeln sowie Streckenmarkierungen sind zu beachten.

Für die mit der sportlichen Betätigung verbundenen sowie für die in den Bergen eigentümlichen Gefahren haften die Gesellschaften ihren Fahrgästen nicht.

Im Interesse der Sicherheit ist dem Betriebspersonal Folge zu leisten.

Auf Sesselliften dürfen Kinder unter sechs Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen befördert werden.

Kinder bis einschl. 5 Jahre werden in Begleitung eines Erwachsenen (bei gleichzeitiger Schleppliftfahrt mit Kind „zwischen den Beinen") kostenfrei befördert; dies trifft jedoch nicht für Babylifte und Übungslifte zu!

Kinder ohne Begleitung oder im Skikurs müssen den Kindertarif entrichten, auch unter sechs Jahren!

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verkaufsstellen/Liftkassen keine Beförderungsverträge abschließen, sondern nur im Auftrag der einzelnen Lift- und Bergbahnunternehmen des Kartenverbunds vermittelnd tätig werden.

Für die Ausführung der Beförderung der Fahrgäste, sowie die Sicherheit der Fahrgäste auf Wanderwegen, Skipisten, einschl. Varianten, haften die einzelnen Lift- und Bergbahnunternehmen eigenverantwortlich. Dies im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, soweit diese dem jeweiligen Anlagenbereich zugeordnet werden kann. Ansonsten wird auf die gültigen Tarif- und Beförderungsbestimmungen des Skigebietes und den Preisaushang an den Liftkassen verwiesen.

Im Winter keine Beförderung von Hunden.

Die Zutritte an den Drehkreuzen sind zu Kontrollzwecken videoüberwacht.